Unser Beratungsangebot

Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrages. Wir helfen Ihnen bei Fragen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Wohnraum, Geschäftsräumen und sonstigen Mietsachen, sowie die Zulässigkeit von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Räumung, Untermiete, Kaution, Schönheitsreparaturen und sonstige Streitigkeiten im Mietrecht geht. Insbesondere die Frage, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat, damit sie auch ein "juristischer und wirtschaftlicher Laie" verstehen kann, der sich allerdings andererseits auch um ein richtiges Verständnis zu bemühen hat, füllt ganze Bücher. Hier kann anwaltliche Hilfe sowohl für den Vermieter als auch den Mieter sehr von Nutzen sein. Aber auch die Frage, was zu tun ist, wenn die Wohnung Mängel aufweist und wer unter welchen Voraussetzungen die Beseitigung des Mangels zu bezahlen hat - etwa bei Schimmel in der Wohnung - ist manchmal nicht ohne rechtliche Hilfe zu klären. Wir sind in einem solchen Fall schnell für Sie da und beraten über mögliche Vorgehensweisen.

Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Formulierung eines Miet- oder Pachtvertrags.


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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tesche †, Klein und Röll, Freiheitstr. 203, 42853 Remscheid