Wenn es brenzlig wird, übernehmen wir Ihre Strafverteidigung vor Gericht und gegenüber der Staatsanwaltschaft und Polizei. Sie wissen ja: Kein Wort, bevor Ihr Anwalt zur Stelle ist! Zudem können wir Sie als Zeugenbeistand unterstützen oder Ihnen als Nebenklagevertreter zur Seite stehen, falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Bei schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen - dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen bei Schuldfeststellung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist - hat ein Angeklagter das Recht auf einen von der Staatskasse zu bezahlenden Pflichtverteidiger. In einem Strafverfahren kann ein Angeklagter von bis zu drei Verteidigern vertreten werden.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tesche †, Klein und Röll, Freiheitstr. 203, 42853 Remscheid