Unser Beratungsangebot

Wohnungseigentumsrecht

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung fangen manchmal die Probleme erst an. Schließlich müssen sich grundsätzlich alle Eigentümer eines Hauses über die Durchführung und Gestaltung von Maßnahmen, die sich auf alle Eigentumswohnungen auswirken können, so gut wie möglich einigen. Die Frage, wann ein neuer Anstrich der Hauswand durchzuführen ist, ob und durch wen eine Reparatur des Dachs zu welchem Preis veranlasst ist oder ob und in welcher Größe Parabolantennen angebracht werden dürfen, hat schon oft zu Konflikten geführt.

Bei Auseinandersetzungen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder dem Verwalter stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Einige Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts sind allerdings durch die Reform zum 01.07.2007 deutlich vereinfacht worden. Insbesondere sind nun Mehrheitsentscheidungen von Wohnungseigentümern in größerem Umfang als bisher zulässig, etwa über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten. Das Verfahren in Wohnungseigentumssachen richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist selbst rechtsfähig.


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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tesche †, Klein und Röll, Freiheitstr. 203, 42853 Remscheid